AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Pension nova
§ 1. Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Pensionszimmern zur Beherbergung sowie für alle dem Kunden gegenüber erbrachten weiteren Leistungen der Pension nova.
§ 2. Vertragsschluss
(1)
Der Vertrag kommt durch die Annahme der Anfrage des Kunden durch die Pension zustande. Die Pension nova ist an das Angebot zwei Tage gebunden. Ist nach Ablauf dieser Frist keine feste Reservierung erfolgt, so ist die Pension nova befugt das angefragte Zimmer weiterzuvermieten.
(2)
Vertragspartner sind die Pension und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden das oder die Zimmer bestellt, haftet er der Pension gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag.
§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung, Haftung des Kunden
(1)
Die Pension ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereit zu stellen und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
(2)
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und für die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die jeweils gültigen bzw. vereinbarten Preise der Pension zu zahlen. Dies gilt auch für die vom Kunden veranlassten Leistungen und Auslagen an Dritte.
(3)
Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche MwSt. mit ein. Diese beträgt gegenwärtig 7%.
(4)
Der Mietpreis ist bei Anreise im Wege einer Barzahlung in voller Höhe zu entrichten. Eine Kartenzahlung ist nicht möglich.
Bei Zahlung auf Rechnung der Pension ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Tagen ab Zugang der Rechnung zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug ist die Pension berechtigt, dem Kunden Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz bei Verbrauchern und 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz bei Vollkaufleuten zu berechnen.
(5)
Die Preise können von der Pension geändert werden, wenn der Kunde nachträgliche Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der Pension oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die Pension dem zustimmt.
(6)
Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber der Forderung der Pension aufrechnen.
(7)
Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung der Einrichtung.
§ 4 Zimmerbereitstellung, Zimmerübergabe und Rückgabe
(1)
Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung eines bestimmten Zimmers.
(2)
Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung.
(3)
Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Pension bis spätestens 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Pension zusätzlich zu dem ihr darüber hinaus entstehenden Schaden für eine zusätzliche Nutzung des Zimmers für jede weitere Stunde einen Betrag in Höhe von 8,00 Euro in Rechnung stellen.
(4)
Dem Kunden steht es frei, der Pension nachzuweisen, dass dieser kein oder ein wesentlicher geringerer Schaden entstanden ist.
(5)
Die Anreise ist 24 Stunden am Tag möglich. Eine Bedienung steht allerdings lediglich bis 1.00 Uhr nachts zur Verfügung.
§ 5 Rücktritt des Kunden (Stornierung, Stornobedingungen)
(1)
Eine Stornierung des mit der Pension geschlossenen Beherbergungsvertrages auf Veranlassung des Kunden bedarf der schriftlichen Zustimmung der Pension. Erfolgt diese nicht, so ist der vertraglich vereinbarte Preis unter Berücksichtigung der unten aufgeführten Prozentsätze auch dann zu zahlen, wenn der Kunde die vertraglichen Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges der Pension oder einer von ihr zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
(2)
Sofern zwischen der Pension und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüchen der Pension ausgesetzt zu sein. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der Pension ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges der Pension oder eine von ihr zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
(3)
Im Rahmen der vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmerüberlassung hat die Pension die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen.
(4)
Nimmt ein Kunde die vertraglichen Leistungen, die er im voraus bestellt oder reserviert hatte, nicht in Anspruch, so bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Preises in folgender Höhe verpflichtet:
- Stornierung von Buchungen bis 14 Tage vor Anreise kostenlos
- Stornierung von Buchungen zwischen 7 und 3 Tagen vor Anreise 50% des Zimmerpreises
- Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor Anreise 80% des Zimmerpreises
(5)
Die Stornierungskosten werden um die Beträge gemindert, die durch die Weitervermietung des stornierten Zimmers zum vereinbarten Termin erzielt werden können. Die vorstehenden Stornogebühren fallen auch an, wenn die bestellten bzw. reservierten Leistungen seitens des Kunden nur teilweise storniert wurden, wobei die genannten Pauschalen sich auf den Teil der Leistungen, welche storniert wurden, beziehen.
(6)
Bei Frühabreise, die der Pension seitens des Kunden erst während des Aufenthalts mitgeteilt wird, behält sich die Pension vor, 100% der Logiekosten bis zu dem ursprünglich vereinbarten Abreisedatum zu berechnen. Gezahlte Vorauszahlungen werden nicht zurückerstattet.
§ 6 Rücktritt der Pension
(1)
Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden vereinbart wurde, von dem der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich Gebrauch machen kann, ist die Pension ihrerseits berechtigt, innerhalb dieses Zeitraums vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfragen der Pension auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
(2)
Wird eine vereinbarte Vorauszahlung nach dem Verstreichen einer von der Pension gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist die Pension ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
(3)
Ferner ist die Pension berechtigt, bei unvorhergesehenen Ereignissen vom Vertrag zurückzutreten. Es handelt sich insbesondere um folgende Ereignisse:
- Höhere Gewalt oder andere von der Pension nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
- Zimmer werden unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. betreffend die Person des Kunden oder des Verwendungszwecks gebucht.
- Die Pension begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Pension in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. dem Organisationsbereich der Pension zuzurechnen ist.
(4)
Die Pension hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
(5)
Bei berechtigtem Rücktritt der Pension besteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
§ 7 Haftung der Pension
(1)
Die Pension haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
Diese Haftung ist im leistungstypischen Bereich beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Pension zurückzuführen sind.
(2)
Sollten Mängel oder Störungen aus Leistungen der Pension auftreten, wird die Pension bei Kenntnis nach unverzüglicher Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet durch sein Zutun den Schaden so gering wie möglich zu halten.
(3)
Für eingebrachte Sachen haftet die Pension dem Kunden gemäß der gesetzlichen Bestimmung der §§ 701 ff. BGB. Eine Haftung aus sonstigen Gründen ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden von der Pension, deren gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
(4)
Das Einbringen von Wertgegenständen ist der Pension seitens des Kunden vorher anzuzeigen.
§ 8 Schlussbestimmungen
(1)
Die Antragsannahme, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen für die Pensionsaufnahme müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB durch die Kunden sind unwirksam.
(2)
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Pension in Nürnberg.
(3)
Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Pension in Nürnberg. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Pension in Nürnberg. Es gilt deutsches Recht.
(4)
Sollten einzelne Bestimmungen der vorbenannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sein, richtet sich der Inhalt der Verträge insoweit nach den gesetzlichen Vorschriften.